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Bauernhaus        Kauf-Leitfaden

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Grundsätzlich 

Grundsätzlich kann jeder in Südtirol ein Bauernhaus, einen Bergbauernhof, Obst- und Wein-Hof oder einen landwirtschaftlichen Grund käuflich erwerben.

Berufs-Landwirte genießen jedoch Vorteile, u.a. durch ein geringere Registergebühren beim Kauf,  durch eine sehr geringe Besteuerung, Zugang zu günstige Darlehen, etc.

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Beachten Sie beim Kauf die bestehenden aktiven und passiven Servituten (insbesondere die Wasserrechte), die Bodenqualität/Bodenproben,  mögliche Weinanbau-Lizenzen, den Lifas-Bogen, bestehende landwirtschaftliche Vorkaufsrechte, die Bestimmungen über Urlaub auf dem Bauernhof und die Besonderheiten des "Geschlossenen Hof" ... dann sind Sie vorab schon gut gerüstet.. Ich berate Sie dazu gerne.

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Es ist nicht einfach ein altes Bauernhaus, eine urige Almhütte oder einen schönen Bauernhof am Berg oder im Tal in Südtirol zu finden: gute, schöne und preiswerte Angebote sind rar. Ich habe des Öfteren einen schönen Bauernhof in meinem Portfolio. Sollte das Passende gerade nicht verfügbar sein, finde ich Ihnen quer durchs Land das geeignete Objekt.

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht

Urlaub auf dem Bauernhof

Soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Voraussetzungen für "Urlaub auf dem Bauernhof" gegeben sind, können höchstens 8 Zimmer oder 5 Ferienwohnungen vermietet werden - die Schanktätigkeiten sind vielfach geregelt, zB. 80% der verwendeten Produkte aus eigenen Produkten oder  aus Produkten umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben, max. 30 Sitzplätze in geschlossenen Räumen,  Buschenschänke nur in Weinanbaugebieten, etc. Der Südtiroler Bauernbund  hat eine eigene Broschüre dazu herausgegeben.

Der Geschlossene Hof

Als geschlossener Hof gelten die Kulturgründe mit Hofstelle, die der Unteilbarkeit unterliegen und in der Abteilung I des Grundbuchs eingetragen sind. Auf Grund dieses  besonderen Rechtsinstituts werden in Südtirol diese Kulturgründe mit Hofstelle bei Ableben des Eigentümers unter den Erben nicht aufgeteilt, sondern nur einer Person, dem Hofübernehmer, übertragen, der die restlichen Erben auszahlt. Der geschlossene Hof soll als Einheit u.a. den Unterhalt einer bäuerlichen Familie sichern. Über die Unteilbarkeit der Liegenschaftseinheit wacht die Höfe-Kommission.

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Wenn ein geschlossener Hof verkauft wird, hat der Pächter des Hofes oder von Teilen davon ein Vorkaufsrecht im Sinne des Gesetzes 590/1965. Bei mehreren Pächtern ist demjenigen, der die Hofstelle oder den größten Teil davon in Pacht hat, der Vorzug zu geben. Zwischen mehreren Pächtern einzelner Grundstückegebührt dem der Vorzug, der die besten Voraussetzungen für die selbst vorzunehmende Bewirtschaftung des Hofes erbringt. Keinerlei Vorkaufsrecht besteht, wenn der Hof an den Ehepartner oder an direkte Nachkommen oder Geschwister und deren Kinder (Verwandte innerhalb des 4. Grades) veräußert wird. Die am Hof lebenden und mitarbeitenden Familienmitglieder haben ein Vorkaufsrecht, wenn der Hof oder Teile davon an Personen außerhalb des 2. Verwandtschaftsgrades veräußert werden (2. Grades verwandt sind Enkelkinder und Geschwister). Der selbst bearbeitende Eigentümer eines geschlossenen Hofes hat das Vorkaufsrecht auf angrenzende landwirtschaftliche Grundstücke.

Wenn das Grundstück von einem Hof abgetrennt wird, so muss es derjenige, der es erwirbt, nach vorheriger Ermächtigung, seinem Hof eingliedern. Wenn das Grundstück walzend ist, so darf er es in diesem Status belassen.

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Bei Veräußerung eines gesamten geschlossenen Hofes steht dem Anrainer kein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht kommt nur beim Kauf/Verkauf zum Tragen, nicht bei anderen Rechtsgeschäften (Tausch, Schenkung, Einbringung in Gesellschaften.

 

Quelle:  Der geschlossene Hof  - Geschichtliche Entwicklung und geltende Bestimmungen - Verfasser:  Dr. Eduardo Maori, Dr. Werner Hintner, Direktor  des Amtes für bäuerliches Eigentum  Weiterführendes  Link zur Broschüre

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Ein Bauernhof in Südtirol ist seit eher eine gute langfristige Investition. Ich bin für Sie da und freue mich, dass Sie meinen kleinen Bauernhaus Kauf-Leitfaden gelesen haben 

 

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Ein landwirtschaftliches Vorkaufsrecht bei entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken welche dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung  zweckbestimmt sind, hat der landwirtschaftliche Pächter und der angrenzende Landwirt, wenn jeweils die persönlichen und bodenbezogenen Voraussetzungen gegeben sind - der Pächter eines Geschlossenen Hofs oder Teilen davon hat ebenfalls ein Vorkaufsrecht. 

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Liegt ein landwirtschaftliches Vorkaufsrecht vor, muss der Verkäufer, sofern keine diesbezüglichen Verzichtserklärungen vorliegen, im Sinne und für die Wirkung des Art. 8 des Gesetzes vom 26.05.1956 Nr. 590, in geltender Fassung, den vorkaufsberechtigten Pächtern bzw. Anrainern mittels Einschreiben mit Rückantwort alle wesentlichen Bedingungen des beabsichtigten Verkaufs mitteilen und der Mitteilung eine Kopie diese Kaufvorvertrages beilegen, damit diese innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der vollständigen Mitteilung das Vorkaufsrecht ausüben oder aber darauf verzichten kann. Der Südtiroler Bauernbund hat eine eigene Broschüre dazu heraus-gegeben www.sbb.it

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