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Immobilien-Tipp geben & Prämie sichern - So profitieren Sie vom angespannten Immobilienmarkt

Aktualisiert: 27. Okt.


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In Zeiten eines angespannten Immobilienmarktes kann ein wertvoller Tipp bares Geld sichern. Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie wirklich verkaufen möchte, können Sie als Tippgeber eine attraktive Prämie erhalten – ganz einfach und rechtssicher - Sie profitieren.


🏠 Für meine Kunden/Interessenten suche ich:

  • großzügige exklusive Wohnungen (keine Neubauten)

  • stilvolle Altbauten/Häuser

  • schöne Villen mit Garten

  • Bauernhöfe, Weingüter und Obstwiesen

  • erstklassige Hotelimmobilien

  • Gasthöfe, Pensionen, B&B, etc.


💰 Was ist eine Tippgeber-Prämie im Immobilienbereich?

Als Immobilien-Tippgeber vermitteln Sie den Kontakt zu einem potenziellen Verkäufer. Sobald die Immobilie erfolgreich durch mich vermarktet und verkauft wurde, erhalten Sie eine vereinbarte Gutschrift oder Prämie – transparent und garantiert.

🔍 So funktioniert die Tippgeber-Vermittlung

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Direkte Kontaktvermittlung

Sie übermitteln mir die Kontaktdaten des Eigentümers sowie die Eckdaten der Immobilie:

  • Vollständige Anschrift der Immobilie

  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Eigentümers

  • Erste Objektinformationen und Unterlagen

Ich nehme Kontakt auf, prüfe das Angebot und beginne die Vermarktung.

2. Empfehlung mit Rückmeldung

Sie empfehlen mich dem Eigentümer. Dieser meldet sich bei mir und nennt Sie als Tippgeber. Nach Abschluss eines Vermarktungsmandats beginne ich mit der professionellen Immobilienvermittlung.

✅ Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie

Damit Ihre Empfehlung honoriert werden kann, gelten folgende Bedingungen:

  • Zustimmung des Eigentümers zur Datenweitergabe

  • Die Immobilie ist ein Neuzugang und mir nicht bekannt

  • Kein aktuelles Angebot auf Immobilienportalen oder durch andere Makler

  • Keine laufende Zwangsversteigerung

🤝 Ihre Sicherheit: Kundenschutz & Nichtumgehungsvereinbarung

Ich garantiere Ihnen:

  • Vollständigen Kundenschutz und Quellenschutz

  • Transparente Abwicklung der Prämienzahlung nach erfolgreichem Verkauf

  • Schriftliche Vereinbarung zur Nichtumgehung

„Jede Vertragspartei anerkennt den Wert der eingebrachten Kontakte und verpflichtet sich zur Einhaltung der Vereinbarung nach Treu und Glauben.“

💬 Fazit: Immobilien-Tipp geben lohnt sich

Ob Eigentumswohnung, Haus (auch Altbau), Villa, Grundstück oder Hotel – wenn Sie einen Immobilienverkäufer kennen - der verkaufen möchte - lohnt sich Ihr Hinweis. Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihre Tippgeber-Prämie – fair, transparent und sicher.

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