top of page

Sichere
Tippgeber-Prämie

Treppe

Vor dem Hintergrund des angespannten Immobilienmarktes kann ein  gelegentlicher guter Tipp für eine passende Immobilie
für Sie gutes Geld wert sein.


Ich biete Ihnen eine sichere Tippgeber-Prämie

Wie funktioniert das?

Sie führen mir die Kontaktdaten eines potentiellen Immobilienverkäufers und dessen Immobilien zu. Dazu benennen Sie die Anschrift, die E-Mail-Adresse, Telefonnummer des potentiellen Verkäufers, sowie die vollständige Anschrift der zu verkaufenden Immobilie, inklusive erster Eckdaten und Unterlagen. Ich nehme mit Ihnen die Verbindung zum potentiellen Immobilienverkäufer auf und verifiziere mit ihm das angebotene Objekt.

Alternativ empfehlen Sie mich den Immobilien-Eigentümer, der sich bei mir meldet und unter Hinweis auf Sie, seine Immobilie zum Verkauf anbietet.

 

Ich schließe dann mit dem Eigentümer einen schriftlichen Vermarktungsauftrag/Mandat ab und vermittele die Immobilie. Selbstverständlich berate und betreue ich selbst den Verkauf. Nach erfolgreichen Verkaufsabschluss und nach Zahlungseingang der Makler-Provision erhalten Sie die vereinbarte Prämie/Gutschrift.

 

Voraussetzungen:

- Sie müssen vorab die Zustimmung des Immobilieneigentümers haben, auch um dessen Kontaktdaten weitergeben zu können;

-  der Tipp muss exklusiv, transparent, rechtmäßig möglich sein;

-  die Immobilie muss ein Neuzugang sein, d.h. die Immobilie darf mir nicht bereits bekannt sein;

-  die Immobilie soll nicht bereits im Internet, in Immobilien-Portalen oder dergleichen, noch von Dritten Maklern zum Verkauf angeboten sein oder aus einer Versteigerung kommen.

Ich biete selbstverständlich eine weitreichende Nichtumgehungsvereinbarung, Kundenschutz, Quellenschutz und Informationsschutz - die Prämien- bzw. Gutschrift-Abwicklung erfolgt mit Zahlungseingang der Maklerprovision transparent und einverständlich,  gemäß Absprachen - die grundsätzliche Prämie- bzw. Gutschrift-Entgeltpflicht im Vermittlungs-Erfolgsfall wird garantiert. 

Auszug aus der Nichtumgehungsvereinbarung (Beispiel): .....  Jede Vertragspartei anerkennt, dass die andere Vertragspartei in die Geschäftsbeziehung oder Transaktion wertvolle Kontakte, wie Verbindungen, Beziehungen, Objekte, Kunden, Quellen sowie wertvolle Informationen und Know-how einbringt. Die Parteien bestätigen und sichern sich gegenseitig unbedingte Kunden-, Quellen- und Informationsschutz, sowie Nichtumgehung zu und verpflichten sich, nach Treu und Glauben, weder direkt noch indirekt gegen diese Vereinbarung zu verstoßen....

Der Vermittlungsvorgang, die Beratung und Betreuung sind ausschließlich dem Makler vorbehalten...

....Die grundsätzliche Entgeltpflicht im Vermittlungs-Erfolgsfall wird anerkannt... Die Höhe der Vergütung bzw. Prämie, Gutschrift wird für jedes Geschäft bzw. Tipp einverständlich vereinbart und wird mit Abschluss des notariellen Kauvertrages und Zahlungseingang der Maklerprovision, wie vereinbart, an den Tippgeber ausbezahlt.... 

  • Facebook
  • Instagram
  • Yelp
bottom of page