Kauf-Ratgeber und Kauf-Nebenkosten

Erste Kauf-Beratung vorab, viele brauchbare Tipps und Anregungen
Mein Kauf-Ratgeber: ausschlaggebend für einen guten Kauf sind immer die richtige Lage (die Ausrichtung, die ruhige Umgebung, die nachbarschaftliche Bebauung, die gute Verkehrsanbindung), die gelungene Architektur mit gerechter Berücksichtigung ihrer Vorstellungen, Anforderungen und Wohnraumwünsche, die umweltgerechte Qualität der Bauausführung und Ausstattung und natürlich der richtige Kaufpreis im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Anfang stehen deshalb einige Fragen, z.B.: Wie hoch sind meine Ersparnisse? Wie sicher sind mein Job und mein Einkommen?
Wie groß ist meine Familie? Was will sie? Was kann und will ich mir leisten? Dann können Sie mit einer konkreten Zielsetzung und Wunschliste beginnen. Halten Sie Ihre Vorstellungen, persönlichen Anforderungen und Wünsche kurz schriftlich fest. Binden Sie insbesondere die Lage, die Architektur, die Bauweise und Ausstattung, die Größe/Wohnfläche, Ihre Wohnraum-Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten/Budget mit ein. Es gibt keine Faustregel, wie viel Eigenmittel vorhanden sein müssen, in der Regel sollten diese aber schon 40% der Kauf- u. Nebenkosten decken. Beobachten Sie den Immobilienmarkt und die Entwicklung der Richt-Preise an ihrem Wunschort. Verlieren Sie nicht die Kauf-Nebenkosten aus dem Auge: ziehen sie mit einer realistischen Kalkulation die Anschaffungskosten (Notar, Registergebühren, Maklerprovision, etc.), die Betriebskosten und einen Instandhaltung-Fond mit ein.
Wie viel ist Ihnen Wohnen wert? Wie viel gute Lebensqualität? Das sind auch die zentralen Fragen in meinem Beratungsgespräch.
Ein bisschen Stadt, ein bisschen Land, gute Infrastruktur und viel Platz… wie wär es mit einer finanzierbaren, frisch renovierten Altbauwohnung? Oder einem Haus mit Garten? Tauschen Sie Ihre zu klein gewordene Wohnung mit einem Einfamilienhaus in Ihrer ländlichen Umgebung. Es gibt dafür viele gute Kauf-Modelle, die man nutzen und auch bezahlen kann. Wie gesagt, der Zeitpunkt ist jetzt gut gewählt, die Preise noch erschwinglich, die Zinsen niedrig. das Marktumfeld insgesamt vorteilhaft. Der Luxus-Faktor beginnt mit dem individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Zuschnitt und Anforderungen… Grenzen nach oben gibt es keine. Eigentum gepaart mit hoher Wohnqualität und guten Infrastrukturen und guter Verkehrsanbindung kann glücklich machen…das Schönste ist, dass sich niemand mehr einmischt und man selbst entscheiden und planen kann.
Man ist frei! Übrigens, die Besichtigungen sind unverbindlich: lassen Sie sich Zeil, schauen Sie sich die Immobilie gründlich an (mindestens zwei Mal) Hinterfragen Sie. Lassen Sie sich nicht von notwendigen persönlichen Anpassungen und Sanierungen übermäßig abschrecken: es kommt auf das Ausmaß an. Achten Sie nicht auf die Einrichtung. Beachten Sie das Preis/Leistungsverhältnis. Meist zählt der erste Eindruck. Prüfen Sie die Unterlagen(Grundbuchsauszug, Katasterauszüge, Pläne/Grundriss, Baukonzession, Bewohnbarkeitserklärung, Zweckbestimmung, Energieausweis, etc.)
Greifen Sie zu, wenn das Wesentliche mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt. Ziehen Sie einen Fachmann hinzu und lassen Sie sich vor dem Kauf gut beraten. Ich sichere Ihnen ausführliche Beratung und Beistand bei den Kauf-Verhandlungen und damit bestmögliche Konditionen und Kauf-Voraussetzungen. Falls erforderlich, erstelle ich Ihnen gerne den Kaufvorvertrag. Mit dem notariellen Kaufvertrag und Saldozahlung erfolgt dann die Eigentumsübertragung und die Traum-Wohnung gehört Ihnen.
Wohnungen - Kauf-Nebenkosten - kurze Zusammenfassung s.e.o.
1. Prüfungen vor dem Kauf
Verlangen, prüfen und Hinter-fagen Sie die folgende Entscheidungsgrundlagen und Basis-Dokumente:
- Ihre Vorstellungen, Anforderungen, Budget/finanzielle Möglichkeiten u. gegeben falls Finanzierung
- und beachten Sie die anfallenden Kauf-Nebenkosten und Folgekosten
- Exposé/Dossier
- Kaufpreis u. Marktlage
- Pläne und Grundrisse
- aktueller Grundbuchsauszug (besonders wichtig)
- aktueller Gebäude-Katasterauszug
- Zweckbestimmung
- Bewohnbarkeitserklärung
- Energie-Ausweis
- u.a.m..
2. Registergebühren Kaufvorvertrag
Der Kaufvorvertrag muss innerhalb 20 Tagen ab Abschluss registriert werden:
- fixe Registergebühren: 200€
- Stempelmarken: 16€ pro 4 Seiten/1oo Zeilen
- Registergebühren: bei Caparra/Angeld-Zahlung 0,5% der Caparra, bei Akonto-Zahlung 3% des Akonto
3. Registergebühren oder MwSt/IVA, wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist
Grundsätzlich ist, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist, der Kauf Iva-frei (esente Iva), in diesem Fall:
- Registergebühren 9 % auf dem Kaufpreis
- fixe Hypotekargebühren/imposa ipotecaria: 50€
- fixe Katastergebühren/imposta catastale: 50€
Ist der Verkäufer als Unternehmer Iva-pflichtig
- bei Neubauten, ausgenommem A1, A8,A9: 10% MwSt/Iva
- bei Luxus-Neubauten A1, A8, A9: 22% MwSt/Iva
- fixe Registergebühren: 200€
- fixe Hypotekargebühren: 200€
- fixe Katastergebühren: 200€
4. Registergebühren, wenn der Verkäufer ein Privater ist- ausgenommen "Erstwohnung-prima casa"
- Registergebühren: 9%
- fixe Hypotekargebühren/imposta iporecaria: 50€
- fixe katastergebühren/imposta ipotecaria : 50€
Die Bemessungsgrundlage der Registergebühren bei Wohnungen ist mit Ansuche der s.g. "prezzo valore" und nicht der Kaufpreis - Berechnung prezzo valore: Katasterertrag x 1,05 x 120
5. Erstwohnung - prima casa
Die Steuerbegünstigung "Erst-Wohnung-prima casa" ist generell für alle Wohnungen möglich, die nicht als Luxus-Wohnungen A1, A8, A9 eingestuft sind, soweit folgende Voraussetzungen gegeben sind:
-
die Liegenschaft muss sich in der Gemeinde befinden, wo der Käufer seinen Wohnsitz bzw. seinen Arbeitsplatz hat - ist dies nicht de Fall, muss sich der Käufer verpflichten, innerhalb 18 Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages den Wohnsitz in die entsprechende Gemeinde verlegen;
-
der Käufer darf im Gemeindegebiet der Liegenschaft, weder alleiniger Eigentümer/Inhaber, noch Inhaber in Gütergemeinschaft mit seinem Ehepartner eines Fruchtgenuss-, Nutzungs- u. Wohnungsrechtes einer anderen Wohneinheit sein;
-
der Käufer darf im gesamten Staatsgebiet nicht alleiniger oder anteilsmäßiger Inhaber von Eigentums-, Fruchtgenuss-, Nutzungs-, und Wohnungsrechten an anderen Wohneinheiten sein, für die er bereits die Begünstigung der Erst-Wohnung erlangt hat.
5.1 Wenn der Verkäufer ein Privater oder ein Unternehmen mit Iva-Befreiung ist:
- Registergebühren: 2%
- fixe Hypotekargebühren/imposta ipotecaria: 50€
- fixe Katastergebühren/imposta catastale: 50€
5.2 Wenn der Verkäufer als Unternehmen Iva-pflichtig ist:
- MwSt/Iva: 4%
- fixe Registergebühren: 200€
- fixe Hypotekargebühren/imposta ipotecaria: 200€
- fixe Katastergebühren/imposta catastale: 200€
Ich berate Sie gerne.
Quelle und für Vertiefungen: Steueramt - Agenzia delle Entrate - Guida all'acquisto della casa